Informationen zu unseren Förderzielen und zum Antragsverfahren.
Wir unterstützen gemeinnützige Vorhaben, die Verantwortung übernehmen und einen nachhaltigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Förderzielen und zur Antragstellung.
Die Stiftung engagiert sich für Projekte, die den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken entsprechen und einen spürbaren Mehrwert für Menschen und Gesellschaft schaffen.
Uns ist wichtig, dass Förderprojekte:
gemeinnützig ausgerichtet sind
verantwortungsvoll und nachhaltig umgesetzt werden
klar formulierte Ziele verfolgen
einen positiven gesellschaftlichen oder sozialen Nutzen haben
Gefördert werden insbesondere Projekte aus den Bereichen:
Bildung, Erziehung, Kultur und Wissenschaft
Gesundheit und Sport
Naturschutz, Tierschutz sowie Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz
Unterstützung in der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe
Soziale und gesellschaftliche Initiativen
Gemeinnützige Maßnahmen mit langfristiger Wirkung
Die Förderung kann sowohl projektbezogen als auch in Form von Zuschüssen erfolgen. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und die Mittel zweckgebunden verwendet werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen
Um eine transparente und satzungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen, können wir bestimmte Vorhaben leider nicht unterstützen.
Dazu gehören:
kommerzielle oder gewinnorientierte Projekte
Vorhaben ohne klaren gemeinnützigen Zweck
Anträge von Privatpersonen
parteipolitische oder extremistische Aktivitäten
Projekte, die nicht mit den Stiftungszielen vereinbar sind
Diese Abgrenzung hilft uns, Fördermittel verantwortungsvoll einzusetzen.
Antragstellung
Wenn Sie ein Projekt planen, das zu unseren Förderzielen passt, freuen wir uns über Ihren Antrag.
Bitte nutzen Sie dafür unser offizielles Antragsformular. Darin werden unter anderem folgende Informationen abgefragt:
Projektbeschreibung und Zielsetzung
geplanter Zeitraum
Finanzierungsplan
Angaben zur antragstellenden Organisation
Bitte reichen Sie den Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Angaben ein. Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Die Einreichung eines Förderantrags begründet keinen Anspruch auf Förderung. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsvorstand im Rahmen der Satzung und der verfügbaren Mittel.
Für Rückfragen zur Antragstellung oder für Anfragen, die nicht über einen Förderantrag abgebildet werden können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.