Förderantrag und Grundsätze

Informationen zu unseren Förderzielen und zum Antragsverfahren.

Wir unterstützen gemeinnützige Vorhaben, die Verantwortung übernehmen und einen nachhaltigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Förderzielen und zur Antragstellung.

Fördergrundsätze

Was wir fördern

Die Stiftung engagiert sich für Projekte, die den in der Satzung festgelegten Stiftungszwecken entsprechen und einen spürbaren Mehrwert für Menschen und Gesellschaft schaffen.

Uns ist wichtig, dass Förderprojekte:

  • gemeinnützig ausgerichtet sind
  • verantwortungsvoll und nachhaltig umgesetzt werden
  • klar formulierte Ziele verfolgen
  • einen positiven gesellschaftlichen oder sozialen Nutzen haben

Gefördert werden insbesondere Projekte aus den Bereichen:

  • Bildung, Erziehung, Kultur und Wissenschaft
  • Gesundheit und Sport
  • Naturschutz, Tierschutz sowie Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz
  • Unterstützung in der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe
  • Soziale und gesellschaftliche Initiativen
  • Gemeinnützige Maßnahmen mit langfristiger Wirkung

 

Die Förderung kann sowohl projektbezogen als auch in Form von Zuschüssen erfolgen. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und die Mittel zweckgebunden verwendet werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen

Um eine transparente und satzungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen, können wir bestimmte Vorhaben leider nicht unterstützen.

Dazu gehören:

  • kommerzielle oder gewinnorientierte Projekte

  • Vorhaben ohne klaren gemeinnützigen Zweck

  • Anträge von Privatpersonen

  • parteipolitische oder extremistische Aktivitäten

  • Projekte, die nicht mit den Stiftungszielen vereinbar sind

Diese Abgrenzung hilft uns, Fördermittel verantwortungsvoll einzusetzen.

Antragstellung

Wenn Sie ein Projekt planen, das zu unseren Förderzielen passt, freuen wir uns über Ihren Antrag.

Bitte nutzen Sie dafür unser offizielles Antragsformular. Darin werden unter anderem folgende Informationen abgefragt:

  • Projektbeschreibung und Zielsetzung

  • geplanter Zeitraum

  • Finanzierungsplan

  • Angaben zur antragstellenden Organisation

Bitte reichen Sie den Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Angaben ein. Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Hinweis: Die Einreichung eines Förderantrags begründet keinen Anspruch auf Förderung. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsvorstand im Rahmen der Satzung und der verfügbaren Mittel.

Für Rückfragen zur Antragstellung oder für Anfragen, die nicht über einen Förderantrag abgebildet werden können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.